Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Landesregierung hat beschlossen, dass ab dem 12.04.2021 für Schüler, Lehrer und Personal eine Testpflicht für den Besuch der Schule gilt. Diese Maßnahme, die wir grundsätzlich begrüßen, dient dem Schutz aller in Schule zusammenkommenden Menschen und verringert die Infektionswahrscheinlichkeit im Präsenzunterricht und in der Betreuung.

Genaues regelt die aktuelle Corona-Betreuungsverordnung

Demnach muss jeder pro Woche zweimal mit einem Corona-Selbsttest getestet werden und darf die Schule nur besuchen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Im Falle eines positiven Testergebnis oder wenn der Test verweigert wird bzw. kein Testergebnis vorliegt, dürfen die Schüler die Schule nicht besuchen. Hier hat die Schulleitung keinen Handlungsspielraum! 

Den Nachweis darüber, dass Ihr Kind aktuell voraussichtlich keine Corona Infektion hat, kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen:

  1. Im Regelfall erfolgt die Testung unter Aufsicht der Lehrer in der Schule. Im Falle eines positiven Testergebnisses setzen wir uns mit Ihnen unverzüglich in Verbindung und erläutern das weitere Vorgehen.
  2. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind in der Schule getestet wird, können Sie auch einen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen, das zum Zeitpunkt der Testdurchführung in der Schule (die Testtage werden Ihnen durch die Klassenleitzungen mitgeteilt) nicht älter als 48 Stunden alt sein darf (sogenannter Bürgertest, ggf. Testung beim Haus- oder Kinderarzt usw.).
  3. Im Einzelfall kann die Schulleitung entscheiden, dass der Selbsttest unter Ihrer Aufsicht zu Hause durchgeführt wird. In diesem Fall müssen Sie schriftlich erklären, dass Sie den Test durchgeführt haben und das Testergebnis negativ ist.

Eine Vorlage hierfür hängt diesem Schreiben an. Allerdings stehen hierfür nur eine begrenzte Anzahl Tests zur Verfügung, da die nach den Ferien gelieferten Tests einer anderen Firma eine Testung zu Hause erschweren.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie die Testung in der Schule unterstützen und Ihre Kinder hierzu motivieren!

Herzliche Grüße

Günther Hilger (Schulleiter) Rüdiger Bach (Konrektor)

ElternBrief-Informationen-Testpflicht-ab-12.04.21.pdf (188 Downloads )