Aus der Rheinschule ist die Schule am Hügel geworden

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Beratungssystem

Unser Auftrag:
Die Unterstützung der Erziehung und Bildung

Die Schule hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche durch Erziehung und Bildung in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen. Neben dem Unterrichten und Erziehen kann schulische Beratung diese Entwicklung unterstützen und ergänzen und ist somit ein wichtiges Handlungsfeld der Arbeit in der Schule. Im täglichen Zusammenleben in unserer Schule treten häufig Situationen und Lebenslagen auf, in denen Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Mitarbeiter*innen Beratungsangebote benötigen, um individuelle Unterstützung zu erhalten, Informationen und Erkenntnisse zu gewinnen und Schwierigkeiten lösungsorientiert begegnen zu können.

Der Ansatz

Wir beraten uns unter- und miteinander.
Dies eröffnet uns ein vielfältiges Spektrum von Denk- und Handlungsmöglichkeiten.

In der Schule am Hügel sind alle Lehrer*innen mit der Beratung von Schüler*innen und Eltern sowie der Beratung untereinander befasst. Durch den täglichen Umgang kennen die Klassenlehrer*innen ihre Schüler*innen am besten und entwickeln das für eine Beratung erforderliche Vertrauensverhältnis. Zur Beratung steht jeder/jedem Kolleg*in wöchentlich das Äquivalent einer Unterrichtsstunde zur Verfügung – für die Schüler*innen ist ‚Beratung‘ fester Bestandteil des Stundenplans.

Die Beratungstätigkeit der Lehrkräfte wird unterstützt und ergänzt durch die Beratungsangebote der Schulleitung, der Sozialpädagogin, der Beratungslehrer*innen sowie des Vertrauenslehrers. Auch die Schülerinnen und Schüler werden durch ihre Funktion bspw. als Streitschlichter/in oder Klassensprecher/in in die Beratung einbezogen.

Zusammen mit externen Einrichtungen, wie z.B. den Erziehungsberatungsstellen, dem schulpsychologischen Dienst der Stadt Bonn, dem Jugendamt, der Arbeitsagentur, den Drogenberatungsstellen, der pro Familia e.V sowie vielen weiteren Institutionen, bildet die schulinterne Beratung ein Netzwerk, das Informations- und Präventionsmaßnahmen, pädagogisch-psychologische Förderung und weitere themenspezifische Beratungsangebote machen kann.

Ein intensives Sich-miteinander-Beraten unter Einbindung der verschiedenen Beteiligten kann ein vielfältiges Spektrum von Handlungsmöglichkeiten eröffnen und bietet damit eine größere Chance für zielgerichtete individuelle Hilfe und Lösungen.

Unsere Grundsätze der Beratungsarbeit

01 | Freiwilligkeit

Die Beratung muss freiwillig und zieloffen sein. Sie ist ein Angebot, denn erzwungene Beratung hat keinen Erfolg.

02 | Vertraulichkeit

Eltern, Lehrkräfte, Schüler*innen und andere müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein (bei der Kenntnisnahme von Straftaten, erheblichem Drogenkonsum oder ähnlich schwerwiegenden Sachverhalten muss die Lehrkraft jedoch die vorgeschriebenen gesetzlichen Grundlagen beachten.)

03 | Unabhängigkeit & Offenheit

Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne themengebundene Weisung oder Zielvorgabe durch Dritte. Das ist wichtig, da es mitunter in einem erheblichen Maße der Vertraulichkeit dient.

04 | Zugänglichkeit

Es stehen Räumlichkeiten zur Verfügung, die eine adäquate Beratung ermöglichen. Beratungszeiten werden für alle transparent ausgewiesen. Schüler*innen erhalten, insbesondere in Krisensituationen, auch während der Unterrichtszeiten die Möglichkeit, die Beratungsangebote der Sozialpädagog*innen und der Beratungslehrer*innen wahrzunehmen. Die Initiative zum Beginn einer Beratung durch die Sozialpädagog*innen, die Beratungslehrer*innen oder anderer Berater*innen kann von den Klassenlehrer*innen, der Schulleitung, den Eltern oder auch von Schüler*innen selbst ausgehen. Sozialpädagog*innen und Beratungslehrer*innen sprechen Schüler*innen auch direkt an, wenn sie im Schulalltag Konflikte oder individuelle Schwierigkeiten beobachten.

05 | Beratung & Förderplanung

Zweimal im Jahr finden so genannte Schülersprechtage statt: Schüler*innen erhalten – wahlweise mit oder ohne Eltern – die Gelegenheit, mit Lehrer*innen (und evtl. Schul- bzw. Klassenbegleiter*innen) – aktuelle Anliegen, insbesondere aber die kurz- und mittelfristigen Förderziele zu besprechen. Diese werden im Beratungsprotokoll und Förderplan festgehalten – und als kurzfristige Ziele auch in der Klasse visualisiert.

Beteiligte im Beratungssystem

Klassenlehrer*in

Die Klassenlehrer*innen an der Schule am Hügel bieten vielfältige Beratungsangebote, insbesondere für Erziehungsberechtigte und Schüler*innen. In der Regel sind sie die ersten Ansprechpartner*innen für die folgenden Bereiche:

  • Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse und daraus resultierende
  • Beratungsgespräche in der Gesamt- oder Teilgruppe
  • individuelle Beratung der Schüler*innen bei Lernschwierigkeiten und auffälligem Verhalten
  • Beratung der Eltern hinsichtlich der Entwicklung ihrer Kinder und Schullaufbahnberatung
  • Kooperation mit sozialen Diensten und weiteren außerschulischen Einrichtungen, die Klasse oder einzelne Schüler*innen betreffend
  • Beratung bei Konflikten zwischen Schüler*innen

Beratungslehrer*innen sowie Schulsozialpädagog*innen

Die Beratungslehrer Herr Haß und Herr Bechlivanidis sowie die Schulsozialpädagogin Frau Wulf-Michely stehen als Ansprechpartner für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte zur Verfügung. Neben der/dem Klassenlehrer*in sind sie Ansprechpartner bei Lern- und Verhaltensproblemen oder anderen besonderen Problemlagen, die über die Möglichkeiten der Klassenlehrer*innen hinausgehen und die eine intensive, möglicherweise längerfristige Beratung und Begleitung benötigen. Beispiele dafür sind:

  • starke persönliche und familiäre Probleme
  • besondere Verhaltensauffälligkeiten
  • Suchtproblematik
  • Konflikte mit Mitschüler*innen und Mitarbeiter*innen
  • Kontaktaufnahme und Vermittlung zu externen Kooperationspartnern (siehe Anhang)
  • kollegiale Fallberatung
  • Konfliktbearbeitung bei Mobbingfällen
  • Konfliktmoderation mit Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen

Schüler*innen, Eltern und Mitarbeiter*innen können entweder die Sprechstunden der Beratungslehrer*innen oder individuell vereinbarte Termine zur Beratung nutzen. Ebenso kann die Inanspruchnahme der Beratung als Auflage aus einer Teilkonferenz hervorgehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch diese Beratungsanliegen nicht ziel- oder themengebunden sind.

Externe Kooperationen mit Bildungseinrichtungen

Neben der innerschulischen Beratung durch einzelne Funktionsträger ist die Vernetzung mit außerschulischen Beratungseinrichtungen für das Zustandekommen einer qualitativ guten Beratung wichtig. Die Rheinschule arbeitet mit einigen Beratungsinstitutionen besonders intensiv zusammen:

  • MEZ Bonn
  • Schulpsychologischer Dienst der Stadt Bonn
  • Pro Familia

Es bestehen weitere Kontakte zu verschiedenen Beratungseinrichtungen wie den Erziehungsberatungsstellen, der Drogenberatung, der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, dem „KK Vorbeugung“ der Polizei, etc.

Die Sozialpädagog*innen und die Beratungslehrer*innen informieren regelmäßig über Angebote der externen Beratungseinrichtungen und vermitteln den Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpartnern.